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Blitzlicht Februar 2014

  • 2. Februar 2014

Einkünfte auf nahe Angehörige, zum Beispiel auf die eigenen Kinder, zu übertragen kann Steuern sparen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass solche Darlehensverträge dem sogenannten „Fremdvergleich“ stand halten müssen. Werden die Verträge tatsächlich durchgeführt, wird dies aber kein Problem sein.

Vermieter sollten sich darauf einstellen, dass sich die Rechtsprechung zu Leerständen geändert hat, und immer gleich reagieren, sobald eine Wohnung frei wird. Stehen Vermietungsobjekte jahrelang leer führt dies zu einem Werbungskostenausschluss.

Außerdem im neuen Blitzlicht:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar und März 2014
  • Kosten für hochwertige Tombolapreise nicht als Betriebsausgaben absetzbar
  • Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
  • Mietvertragliche Kündigungsbeschränkungen gelten auch für den Käufer vermieteter Wohnungen
  • Vermietungsabsicht muss auch bei Leerstand einzelner Räume einer Wohnung nachgewiesen werden
  • 1 %-Regelung bei Überlassung mehrerer Kfz
  • Jahresmeldung ist früher abzugeben
  • Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen
  • Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer
  • Kein ermäßigter Steuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste
  • Kindergeld während Mutterschutzfrist und Elternzeit
  • Kindergeldanspruch für das Kind der Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Zu den Details: Download als PDF

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