Archive: April 2017

Blitzlicht Mai 2017

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur ausnahmsweise steuerlich geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag von € 1.250,- ist dabei aber personenbezogen zu verstehen; insoweit hat der Bundesfinanzhof zu Beginn des Jahres seine Rechtsprechung …