Archive: Juli 2016

Blitzlicht August 2016

Aufwendungen für ein häuslich genutztes Arbeitszimmer sind nur abzugsfähig, wenn kein anderer Arbeitsplatz für die betriebliche oder berufliche Nutzung zur Verfügung steht. Nutzen beide Ehegatten das Arbeitszimmer sind die Aufwendungen …