Ab sofort können Soloselbstständige Corona-Neustarthilfe beantragen; dies kann unter Umständen günstiger sein als Überbrückungshilfe III. Informationen hierzu sowie zu den Voraussetzungen, der Antragstellung und der Auszahlung finden Sie in unserem Mandantenschreiben.
Die Corona-Überbrückungshilfe III ist da und kann beantragt werden. Informationen hierzu finden Sie in unserem Mandantenschreiben.