Archive: Januar 2014

Blitzlicht Januar 2014

Die Finanzverwaltung ist berechtigt, ungeklärte Geldzuwächse als nicht versteuerte Einnahmen zu behandeln. Sollte es sich, wie in dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall vorgetragen, um einen Spielbankgewinn handeln, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Dies …