Archive: April 2016

Blitzlicht Mai 2016

Bestimmte Sonderzahlungen dürfen auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, deren Stundenlohn unter € 8,50 brutto lag. Die vereinbarte Sonderzahlung, zwei …