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Blitzlicht Mai 2015

Fahrtkosten zu ständig wechselnden Tätigkeitsorten bleiben, trotz der Änderung des Reisekostenrechts, grundsätzlich unbeschränkt als Betriebskosten abziehbar. Dies gilt, so der BFH, auch für Fahrtkosten von Selbständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, …