Archive: Februar 2016

Blitzlicht März 2016

Finanzbehörden dürfen erst dann Dritte zur Sachverhaltsaufklärung heranziehen, wenn die Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen gescheitert ist. Diese erfreuliche Entscheidung hat der Bundesfinanzhof gefällt. Ermittlungen „ins Blaue hinein“ sind nicht zulässig. Sachbezüge, …