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Mandanteninformation zur Neustarthilfe
18. Februar 2021
Ab sofort können Soloselbstständige Corona-Neustarthilfe beantragen; dies kann unter Umständen günstiger sein als Überbrückungshilfe III. Informationen hierzu sowie zu den Voraussetzungen, der Antragstellung und der Auszahlung finden Sie in unserem Mandantenschreiben.