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Einkünfte auf nahe Angehörige, zum Beispiel auf die eigenen Kinder, zu übertragen kann Steuern sparen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass solche Darlehensverträge dem sogenannten „Fremdvergleich“ stand halten müssen. Werden die Verträge tatsächlich durchgeführt, wird dies aber kein Problem sein.
Vermieter sollten sich darauf einstellen, dass sich die Rechtsprechung zu Leerständen geändert hat, und immer gleich reagieren, sobald eine Wohnung frei wird. Stehen Vermietungsobjekte jahrelang leer führt dies zu einem Werbungskostenausschluss.
Außerdem im neuen Blitzlicht:
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