Taxiunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebseinnahmen einzeln aufzuzeichnen. Allerdings kann von dieser Einzelaufzeichnung abgesehen werden, wenn der Taxiunternehmer sog. Schichtzettel erstellt und aufbewahrt. Wird der Inhalt der Schichtzettel unmittelbar nach Auszählung der …