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Taxiunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebseinnahmen einzeln aufzuzeichnen. Allerdings kann von dieser Einzelaufzeichnung abgesehen werden, wenn der Taxiunternehmer sog. Schichtzettel erstellt und aufbewahrt. Wird der Inhalt der Schichtzettel unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in ein, in einer bestimmten Art und Weise geführtes Kassenbuch übertragen, entfällt auch die Verpflichtung zur Aufbewahrung der Schichtzettel. Erfüllt der Taxiunternehmer diese Anforderungen nicht, darf die Finanzbehörde die Betriebseinnahmen schätzen.
Entlastung für Unternehmer, die mit kleinen Beträgen zu tun haben: Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wurde von bisher € 150,- auf nunmehr € 250,- angehoben. Diese Rechnungen müssen weniger Pflichtangaben enthalten.
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