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Anschaffungskosten für betrieblich genutzte Gebäudeteile können nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn derjenige, der dies geltend machen will, diese Kosten auch persönlich getragen hat. Darauf sollten Eheleute, die gemeinsam ein Haus kaufen, achten. In einem nun vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wurde das gemeinsam erworbene Haus in Wohnungseigentum aufgeteilt. Die Ehefrau erhielt das Erdgeschoss, das sie an ihren Mann vermietete. In diesen Räumen unterhielt der Ehemann eine Praxis. Da der Mann die Aufwendungen für diesen Gebäudeteil nicht selbst getragen hatte, konnte er diese nicht steuerlich geltend machen.
Die Gebrauchtwagengarantie eines Autohändlers gegen Aufpreis ist umsatzsteuerlich eine einheitliche steuerpflichtige Leistung. Dass der Kunde wählen kann, ob er eine Reparatur durch den Händler ausführen oder sich die Kosten für die Reparatur in einer anderen Werkstatt erstatten lässt, ist dabei unerheblich. Denn ihm kommt es nur drauf an, die Instandsetzung nicht selbst bezahlen zu müssen, entschied das Niedersächsische Finanzgericht. Eine abschließende Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht allerdings noch aus.
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