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Blitzlicht September 2015

  • 20. August 2015

Veräußerungsgewinne von Betriebsvermögen sind auch dann voll zu versteuern, wenn ein Teil der Abschreibungen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden konnte. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit seine ständige Rechtsprechung bestätigt.

Für Alleingesellschafter-Geschäftsführer soll nach Auffassung eines Finanzgerichts die Pauschalierung der Lohnsteuer nicht möglich sein. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Bundesfinanzhof mit dieser Frage befassen wird.

Außerdem erhalten Sie im aktuellen Blitzlicht Informationen zu diesen Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2015Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nur bei Verwendung des Darlehens für die Einkünfteerzielung
  • Bei Eigenbedarfskündigung ist nur weit überhöhter Wohnbedarf rechtsmissbräuchlich
  • Autorenlesung kann theaterähnlich sein und damit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen
  • Kein Vorsteuerabzug aus bei Umtausch erstellter Rechnung
  • Behandlung veruntreuter Fremdgelder
  • Abgrenzung zwischen gewerblichen Einkünften und Einkünften aus selbständiger Arbeit im EDV-Bereich
  • Veräußerungsgewinne von Betriebsvermögen sind auch bei nicht abzugsfähiger AfA zu versteuern
  • Anteil an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen II
  • Auswirkung von Verrechnungskonten zwischen zwei Betrieben eines Unternehmers auf die Höhe des Betriebsvermögens bei der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags für einen der Betriebe
  • Keine Entgeltfortzahlung während bloßer Erholungskur ohne medizinische Notwendigkeit
  • Keine Lohnsteuerpauschalierung bei geringfügiger Beschäftigung eines Alleingesellschafters einer GmbH
  • Anspruch auf den Pflegepauschbetrag nur bei förmlichem Nachweis der Hilflosigkeit

Zu den Details: Download als pdf