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Veräußerungsgewinne von Betriebsvermögen sind auch dann voll zu versteuern, wenn ein Teil der Abschreibungen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden konnte. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit seine ständige Rechtsprechung bestätigt.
Für Alleingesellschafter-Geschäftsführer soll nach Auffassung eines Finanzgerichts die Pauschalierung der Lohnsteuer nicht möglich sein. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Bundesfinanzhof mit dieser Frage befassen wird.
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