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Blitzlicht Oktober 2019

  • 28. September 2019

Kosten für die Renovierung des Badezimmers sind keine Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer. Dies hat der BFH entschieden. Zwar können Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers, das den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet, steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt aber nur, wenn diese Kosten dem Zimmer direkt zugeordnet werden können; abzugsfähig sind außerdem anteilige Aufwendungen für das gesamte Gebäude. Das Bad diene aber ausschließlich oder mehr als in untergeordnetem Umfang Wohnzwecken, so der Gerichtshof. Renovierungskosten sind daher nicht abzugsfähig.

Ein Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über die hälftige Nutzung der gemeinsamen Wohnung ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg steuerlich nicht anzuerkennen. Die Vermieterin und Lebensgefährtin des Mannes hatte einen Verlust erklärt, den das Finanzamt nicht berücksichtigte. Das Finanzgericht bestätigte diese Entscheidung. Solche Mieteinnahmen seien als  nicht zu berücksichtigende Beiträge zur gemeinsamen Haushaltsführung anzusehen.

Stellt eine Denkmalschutzbehörde einen Bescheid erst aus, nachdem ein Einkommensteuerbescheid rechtskräftig geworden ist, so ist der Einkommensteuerbescheid gegebenenfalls noch zu ändern. Die Bescheinigung entartete als Grundlagenbescheid Bindungswirkung für den Einkommensteuerbescheid, so der BFH.

Lesen Sie außerdem im aktuellen Blitzlicht

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  • Gewinn- oder umsatzabhängige Veräußerungsgewinne entstehen erst bei Realisation des Veräußerungsentgelts
  • Mietvertrag zwischen Lebensgefährten steuerlich nicht anzuerkennen
  • Keine Mietminderung, wenn Mieter Mängelbeseitigung ablehnt
  • Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids durch Bescheid der Denkmalschutzbehörde
  • Erste Tätigkeitsstätte nach dem Reisekostenrecht
  • Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers können geldwerten Vorteil mindern
  • Keine Abzugsfähigkeit von Badrenovierungskosten als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
  • Anscheinsbeweis bei privater Pkw-Nutzung
  • Beteiligung eines Einzelunternehmers an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen
  • Entschädigung bei verspätetem Anschlussflug außerhalb der EU

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