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Blitzlicht Oktober 2018

  • 22. September 2018

Weist ein Unternehmer in seiner Rechnung eine zu hohe Umsatzsteuer aus, kann er diese Rechnung berichtigen. Wirksam ist diese Berichtigung aber nur dann, wenn er den zu viel vereinnahmten Umsatzsteuerbetrag auch an den Leistungsempfänger zurückzahlt.

Bekommt ein Arbeitnehmer Gutscheine von seinem Arbeitgeber (zum Beispiel Tankgutscheine) für mehrere Monate im Voraus, erfolgt der Lohnzufluss bei ihm mit Übergabe. Dies gilt auch, wenn vereinbart ist, dass er jeweils nur einen Gutschein pro Monat einlösen darf.

Werden Betriebskosten nach der Wohnfläche abgerechnet, ist für die Berechnung die tatsächliche Wohnfläche entscheidend, nicht die im Mietvertrag angegebene. Dies hat der BGH entschieden; bislang war die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche nur dann zu berücksichtigen, wenn diese mehr als 10 % der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche betrug.

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober 2018 und November 2018
  • Verschmelzung nach Forderungsverzicht gegen Besserungsschein kann verdeckte Gewinnausschüttung auslösen
  • Zuordnung des verrechenbaren Verlusts bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils
  • Anwendung der Fahrtenbuchmethode nur bei belegmäßigem Nachweis aller Aufwendungen
  • Verkauf von Champions-League-Finaltickets unterliegt nicht der Einkommensteuer
  • Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
  • Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung ist kein Arbeitslohn
  • Zufluss des Arbeitslohns bei Erhalt von Tankgutscheinen vom Arbeitgeber für mehrere Monate im Voraus
  • Zur Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung
  • Kein Wechsel von der degressiven Abschreibung zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer
  • Betriebskosten müssen nach tatsächlicher Wohnfläche abgerechnet werden
  • Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei krankheitsbedingtem Wohnungswechsel innerhalb des Hauses
  • Berichtigung einer Rechnung bei unrichtigem Umsatzsteuerausweis

Das Blitzlicht Oktober 2018 können Sie hier als pdf lesen und herunterladen