Aktuelles

Immer auf dem Laufenden: Aktuelle Informationen zu Recht, Wirtschaft und Steuern und unsere Corona-Maßnahmen.

Blitzlicht Oktober 2015

  • 21. September 2015

Gerade in der Gastronomie werden bei Betriebsprüfungen die Umsätze anhand eines Zeitreihenvergleichs überprüft. Ist eine Buchführung aber formell ordnungsgemäß oder weist sie nur ganz geringfügige formelle Mängel auf, reicht allein der Zeitreihenvergleich nicht aus, um nachzuweisen, dass die Umsätze unvollständig erklärt wurden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und weitere Hinweise für die Praxis gegeben, über die wir Sie gerne informieren.

Zum 01.08.2015 ist außerdem eine Änderung bei der Dokumentation des Mindestlohns in Kraft getreten. Unter anderem sind bei der Beschäftigung von engen Angehörigen, wie etwa Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers, die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden.

Lesen Sie hierzu und zu diesen aktuellen Nachrichten:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober und November 2015
  • Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei weniger als 10 %-iger Nutzung eines Gegenstands für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmers
  • Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie
  • Schätzung der Besteuerungsgrundlagen auf Grund Zeitreihenvergleichs nur eingeschränkt zulässig
  • Vereinnahmung von Kundenzahlungen auf dem privaten Bankkonto des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
  • Änderung bei der Mindestlohndokumentation seit 1.8.2015 in Kraft
  • Arbeitgeberversicherung – Neue Umlagesätze ab 1. September 2015
  • Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
  • Entlastungen für Arbeitnehmer und Familien in Kraft

Zu den Details: Download als pdf