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Auch bei der Beschaffung eines ausschließlich betrieblich genutzten PKW gelten die im Einkommensteuergesetz geregelten Grenzen für den Abzug unangemessener Kosten. Um den angemessenen Teil der Kosten berechnen zu können, soll auf die durchschnittlichen Fahrtkostenberechnungen für aufwändigere Pkw gängiger Marken der Oberklasse in Internet-Foren zurückgegriffen werden.
Der gesetzliche Mindestlohn kommt. Durch das im Juli 2014 verabschiedete Tarifautonomiestärkungsgesetz wird ab dem 01.01.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von € 8,50 pro Stunde eingeführt. Bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge gelten jetzt schon die Tariflöhne.
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