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Blitzlicht November 2016

  • 20. Oktober 2016

Der Bundesfinanzhof hat über die Frage entschieden, welche Bezugsgröße bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete gilt, wenn eine Wohnung verbilligt überlassen wird. Nach diesem Urteil dient die ortsübliche Bruttomiete, also die Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagerfähigen Nebenkosten, als Vergleichsmaßstab. Die Vorinstanz, das Finanzgericht Düsseldorf, hatte auf die ortsübliche Nettokaltmiete abgestellt (siehe Blitzlicht Oktober 2016).

Kalender, die ein Unternehmen an Geschäftspartner, etwa mit der Weihnachtspost, übersendet, gelten steuerlich regelmäßig nicht als Werbemaßnahme, sondern als Geschenk. Dies gilt selbst dann, wenn die Kalender einen Firmenaufdruck tragen. Damit sie steuermindernd berücksichtigt werden können, sind solche Kalender buchhalterisch getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Nur dann können sie als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht noch aus.

Lesen Sie außerdem in der aktuellen Ausgabe des Blitzlichts:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung November 2016 und Dezember 2016
  • Aufteilung der Vorsteuer bei Zuordnung eines Gebäudes zu teils steuerpflichtigen und teils steuerbefreiten Umsätzen
  • Gutschriftempfänger schuldet unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer
  • Gleicher Freibetrag für beschränkt und unbeschränkt Erbschaftsteuerpflichtige
  • Keine Hochrechnung von illegal gezahltem Arbeitsentgelt auf ein Bruttoarbeitsentgelt zur Berechnung von Sozialkassenbeiträgen
  • Keine Verrechnung von selbst getragenen Krankheitskosten mit zurückerstatteten Krankenversicherungsbeiträgen
  • Ortsübliche Bruttomiete gilt als Vergleichswert bei verbilligter Überlassung von Wohnraum
  • Mietspiegel als Schätzungsgrundlage für Mieterhöhungen geeignet
  • Jahresabschluss 2015 muss bis zum Jahresende 2016 veröffentlicht werden
  • Kompensation des Mehrergebnisses einer Betriebsprüfung durch Investitionsabzugsbetrag
  • Kalender gelten selbst mit Firmenaufdruck als Geschenk
  • Eigenverantwortliche Arbeit von Mitarbeitern kann die Freiberuflichkeit der unternehmerischen Tätigkeit gefährden
  • Buchung einer Fährverbindung ist keine Pauschalreise

Das Blitzlicht November 2016 finden Sie hier zum Download als pdf