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Blitzlicht November 2015

  • 24. Oktober 2015

Ab dem 1. Januar 2016 verlieren unbefristet erteilte Freistellungsaufträge ihre Wirksamkeit, die ohne steuerliche Identifikationsnummer erteilt wurden. Daher sollte dem jeweiligen Institut rechtzeitig vor Beginn des Jahres 2016 die Identifikationsnummer mitgeteilt werden. Es ist nicht notwendig, einen neuen Freistellungsauftrag zu erteilen.

Die steuerliche Identifikationsnummer ist auch für den Bezug von Kindergeld wichtig. Damit es auch nach dem 1. Januar 2016 ohne Unterbrechung ausgezahlt wird sollten der zuständigen Familienkasse die eigene Identifikationsnummern und die der Kinder vorliegen.

Lesen Sie außerdem in der aktuellen Ausgabe des Blitzlichts:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung November und Dezember 2015
  • Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten aufgrund einer Außenprüfung
  • Betriebsaufgabe erfordert das Erstellen einer Schluss- und einer Aufgabebilanz
  • Negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten erhöht seinen Veräußerungsgewinn
  • Geschenke an Geschäftsfreunde
  • Familienkasse verlangt ab 2016 zwei Identifikationsnummern
  • Veränderungen bei der Gültigkeit von Freistellungsaufträgen nach dem 1. Januar 2016
  • Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen
  • Mindestlohn – Anrechnung von zusätzlichem Urlaubsgeld und Berechnung von Nachtarbeitszuschlägen
  • Mieter müssen Einbau neuer Rauchwarnmelder auch bei vorheriger Selbstausstattung dulden
  • Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

Zu den Details: Download als pdf

Nachtrag: Leider haben sich in dem Blitzlicht (pdf) zwei Fehler eingeschlichen:

  • Geschenke an Geschäftsfreunde aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (beispielsweise Geburtstag oder Jubiläum) müssen nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main bis zu einem Wert von 60,00 nicht mehr in die Bemessungszulage der Pauschalsteuer einbezogen werden. Unter der Überschrift „Geschenke an Geschäftsfreunde“ steht im vorletzten Absatz versehentlich € 40,00.
  • Die Hotline der Familienkassen zur Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer ist unter der Rufnummer 0228/4061240 zu erreichen.