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Blitzlicht Mai 2014

  • 2. Mai 2014

Mini-Jobber müssen beim Arbeitgeber schriftlich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen, um die Versicherungsfreiheit zu behalten. Der Arbeitgeber hat den Antrag innerhalb von sechs Wochen bei der Einzugsstelle vorzulegen. Dies gilt auch für sogenannte Aufstockungsfälle.

Anträge auf Stundung, Anpassung von Vorauszahlungen oder ähnliches sind wegen der längeren Vorlaufzeiten für SEPA-Lastschriften früher zu stellen. Nur so wird gewährleistet, dass sie bearbeitet werden können, bevor die Lastschriften durchgeführt werden. Darauf weist die Finanzverwaltung hin.

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