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Blitzlicht Juni 2014

  • 1. Juni 2014

Bei Veräußerungen eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder bei der Praxis eines Freiberuflers kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Veräußerungsfreibetrag gewährt werden. Die Inanspruchnahme sollte gut überlegt werden, weil ein solcher Freibetrag nur einmal im Leben gewährt wird.

Mit zunehmendem Alter fallen öfter Aufwendungen für Hilfsmittel an, wie zum Beispiel für einen Treppenlift. Um durchsetzen zu können, dass diese Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind, ist es ratsam, die Voraussetzungen für den Abzug vorab zu klären. So kann langjähriger Streit mit der Finanzverwaltung vermieden werden.

Darüber hinaus finden Sie diese Nachrichten im Juni-Blitzlicht:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juni und Juli 2014
  • Änderung der bestandskräftigen Inanspruchnahme des Veräußerungsfreibetrags bei weiterem Veräußerungsgewinn möglich
  • Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/-Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei Einnahmen-Überschussrechnung
  • Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erfordert die Veräußerung bzw. Überführung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen
  • Nochmals: Meldepflicht bei Minijobs
  • Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses bei Nutzungsüberlassung eines hochwertigen Pkws
  • Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei
  • Ansatz eines geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs bei einem angehörigen Arbeitnehmer
  • Verfall von Urlaubsansprüchen bei längerer Arbeitsunfähigkeit
  • Abzug der Aufwendungen für einen Treppenlift
  • Keine Steuerhinterziehung bei Kenntniserlangung von Einbindung in Umsatzsteuerkarussell nach Leistungsbezug
  • Kindergeldberechtigung nach Aufnahme des Kindes in nur einen getrennten Haushalt innerhalb der früheren Ehewohnung
  • Kindergeldanspruch eines in Deutschland selbstständig Tätigen für die im EU-Ausland lebenden Kinder
  • Verkauf sämtlicher Eintrittskarten einer Theatervorstellung durch Reiseveranstalter umsatzsteuerfrei
  • Zu Mehrwertsteuersätzen bei Taxen und Mietwagen

Zu den Details: Download als PDF