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Bei Veräußerungen eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder bei der Praxis eines Freiberuflers kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Veräußerungsfreibetrag gewährt werden. Die Inanspruchnahme sollte gut überlegt werden, weil ein solcher Freibetrag nur einmal im Leben gewährt wird.
Mit zunehmendem Alter fallen öfter Aufwendungen für Hilfsmittel an, wie zum Beispiel für einen Treppenlift. Um durchsetzen zu können, dass diese Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind, ist es ratsam, die Voraussetzungen für den Abzug vorab zu klären. So kann langjähriger Streit mit der Finanzverwaltung vermieden werden.
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