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Blitzlicht Juli 2015

  • 22. Juni 2015

Am 17. August 2015 tritt die neue Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft, die wesentliche Änderungen für einen Erbfall mit Auslandsbezug vorsieht. Wer im europäischen Ausland wohnt, sich dort länger aufhält oder plant, dorthin zu ziehen, sollte seine Nachlassplanung prüfen und sie gegebenenfalls neu gestalten.

Wer ein Grundstück kauft hat außer dem Kaufpreis auch noch die Kosten für den Notar, das Grundbuchamt und die Grunderwerbssteuer aufzubringen, die in einigen Bundesländern bereits 6,5 % beträgt. Es ist daher von Interesse zu wissen, welche Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind.

Lesen Sie außerdem im aktuellen Blitzlicht:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli und August 2015
  • Umfangreicher Erbbaurechtsvertrag kann zur Zwangsbetriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung führen
  • Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden
  • Kein Mindestpensionsalter bei Berechnung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung auf Grund einer Versorgungszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Steuerfreie zahnärztliche Heilbehandlung
  • Umsatzsteuerfreiheit privater Krankenhausbetreiber
  • Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
  • Europäische Erbrechtsverordnung gilt ab 17.8.2015
  • Kürzung der Verpflegungspauschale bei Verpflegung im Flugzeug, Zug oder Schiff
  • Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung
  • Entschädigungszahlung einer Gebäudefeuerversicherung als steuerbare Einnahme
  • Fristlose Kündigung auch bei unverschuldeter Geldnot des Mieters zulässig

Zu den Details: Download als pdf