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Am 17. August 2015 tritt die neue Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft, die wesentliche Änderungen für einen Erbfall mit Auslandsbezug vorsieht. Wer im europäischen Ausland wohnt, sich dort länger aufhält oder plant, dorthin zu ziehen, sollte seine Nachlassplanung prüfen und sie gegebenenfalls neu gestalten.
Wer ein Grundstück kauft hat außer dem Kaufpreis auch noch die Kosten für den Notar, das Grundbuchamt und die Grunderwerbssteuer aufzubringen, die in einigen Bundesländern bereits 6,5 % beträgt. Es ist daher von Interesse zu wissen, welche Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind.
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