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Blitzlicht Januar 2015

  • 2. Januar 2015

Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Außerdem bestätigte der BFH in dieser Entscheidung, dass der Charakter der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften kein Grund für einen Steuererlass ist. Dies gilt selbst dann, wenn es zu einer Substanzbesteuerung kommt.

Darüber hinaus finden Sie diese Nachrichten im ersten Blitzlicht des Jahre 2015:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2015
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen ist verfassungsgemäß
  • Kein Gewerbesteuererlass trotz Gewinnaufzehrung durch Steuerbelastung bei gewerblicher Zwischenverpachtung
  • Abfärbewirkung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr
  • Teilwertabschreibung auf Grund und Boden zulässig
  • Gewinnrealisierung bei Bauingenieurleistungen
  • Vorsteuerabzug aus Baukosten eines gemischt genutzten Gebäudes nur bei rechtzeitiger Zuordnung zum Unternehmensvermögen
  • Veräußerung einer unvermieteten Ferienwohnung als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Gesellschafter Geschäftsführer überlassenen Firmenwagen
  • Rückwirkende Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels ist unzulässig
  • Objektbezogenheit der Bescheinigung für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen
  • Keine notwendige Beiladung der übrigen Erwerber von Eigentumswohnungen bei Streit über Aufteilung des Gesamtkaufpreises
  • Minijobs: Bestandsschutz- und Übergangsregelungen laufen aus

Zu den Details: Download als PDF