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Blitzlicht Februar 2017

  • 20. Januar 2017

Tauscht der Eigentümer eine Einbauküche in einer vermieteten Wohnung aus, können die Kosten nicht mehr sofort steuermindernd abgezogen, sondern nur noch über die zehnjährige Abschreibung geltend gemacht werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung. Zur Begründung führt er aus, dass eine Einbauküche ein eigenes und eigenständiges Wirtschaftsgut sei. Weder Spüle noch Herd seien wesentlicher Gebäudeteil.

Da die Rente in der Auszahlungsphase besteuert wird, ist darauf zu achten, dass es nicht zu einer doppelten Besteuerung kommt. Dies kann passieren, wenn Beitragszahlungen von bereits versteuertem Einkommen stammen. Da der Rentenempfänger eine etwaige doppelte Versteuerung nachzuweisen hat, empfiehlt es sich, Unterlagen wie etwa Einkommensteuerbescheide und Beitragsnachweise, sorgfältig aufzuheben.

Lesen Sie in der aktuellen Blitzlicht-Ausgabe außerdem:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar 2017 und März 2017
  • Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte bei einem Arbeitnehmer
  • Unwirksame Kündigung bei Arbeitnehmerüberwachung mit Keylogger
  • Sachgrundlose Befristung für fünf Jahre – per Tarifvertrag wirksam
  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter
  • Erneuerung einer Einbauküche in vermieteter Wohnung nur über Abschreibung abziehbar
  • Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage müssen nach der Heizkostenverordnung verteilt werden
  • Kein Recht auf „Abwohnen“ der Mietkaution
  • Wahlrechte bei Pauschalierung der Steuer auf Sachzuwendungen können getrennt ausgeübt werden
  • Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen ist verfassungswidrig
  • Berücksichtigung des Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung nur als außergewöhnliche Belastung möglich
  • Wertersatzpflicht des Käufers beim Widerruf im Fernabsatzverkehr
  • Bundesgerichtshof stärkt Beweislage des Käufers für Mängel in den ersten sechs Monaten

Das Blitzlicht Heft 2/2017 steht hier als pdf zum Download für Sie bereit.