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Blitzlicht Februar 2015

  • 23. Januar 2015

Das Bundesverfassungsgericht hat für Klarheit bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gesorgt. Es entschied, dass die Verschonungsregeln im Erbschaftssteuergesetz für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Gesetzgeber hat nun bis zum 30. Juni 2016 Zeit für eine gesetzliche Neuregelung.

Am 01. Januar 2015 sollen die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ in Kraft treten und damit die bisherigen Regelungen ablösen. Wie Software bis zum 31.12.2014 umgestellt werden soll, hat das Bundesministerium der Finanzen leider nicht mitgeteilt.

Folgende weitere Informationen finden Sie in diesem Blitzlicht:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar und März 2015
  • Nutzung eines zum Betriebsvermögen des Ehegatten gehörenden PKW
  • Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff veröffentlicht
  • Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2015 beantragen
  • Personenbeförderungsleistungen von Mietwagenunternehmen unterliegen regelmäßig dem vollen Umsatzsteuersatz
  • Von Mietwagenunternehmen durchgeführte Krankentransporte können dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen
  • Keine Umsatzsteuer auf Pkw-Nutzung des Unternehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
  • Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten ist verfassungswidrig
  • Anrechnung von Zulagen auf einen tarifvertraglich vereinbarten Mindestlohn

Zu den Details: Download als PDF