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Aufwendungen für ein häuslich genutztes Arbeitszimmer sind nur abzugsfähig, wenn kein anderer Arbeitsplatz für die betriebliche oder berufliche Nutzung zur Verfügung steht. Nutzen beide Ehegatten das Arbeitszimmer sind die Aufwendungen derzeit nach dem Grad der jeweiligen Nutzung aufzuteilen. Allerdings sind noch zwei Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.
Hat ein Steuerpflichtiger Gewinneinkünfte von mehr als € 410,- zu erklären, ist die Einkommensteuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ein Hinweis auf die Enthüllungen Edward Snowden, wonach Daten ausgespäht werden können, entbindet nicht von dieser Verpflichtung. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden,
Die Bundesregierung plant ein Maßnahmenpaket, das Briefkastenfirmen in Steueroasen transparenter machen soll. Mit den Bundesländern wurde eine grundlegende Einigung über Verschärfungen des Steuerrechts erzielt. Danach sollen Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen erweitert, neue steuerliche Anzeigepflichten für Banken eingeführt und das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden.
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