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Blitzlicht April 2016

  • 29. März 2016

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, bis zu welchem Zeitpunkt Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, korrigiert werden können. Werden formelle Rechnungsfehler im Einspruchsverfahren berichtigt, berechtigen diese Rechnungen rückwirkend zum Vorsteuerabzug. Für im Klageverfahren korrigierte Rechnungen gilt dies nicht mehr.

Das Finanzgericht Münster hat außerdem entschieden, dass die 30/70 Methode eine geeignete Schätzmethode für das Gastgewerbe ist. Danach werden in einem Speiserestaurant die Speiseumsätze (70 %) anhand der Getränkeumsätze (30 %) geschätzt. Dies gilt allerdings nur für den Verzehr im Restaurant. Für die Außerhausumsätze ist demgegenüber regelmäßig das Verhältnis zwischen den Verkäufen im und außer Haus zugrunde zu legen, wie es sich aus den Unterlagen des Gastwirts ergibt.

Wird das häusliche Arbeitszimmer auch privat genutzt ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs kein Abzug möglich. Ein häusliches Arbeitszimmer setze voraus, dass der Raum wie ein Büro eingerichtet sei und nahezu ausschließlich dazu genutzt wird, Einnahmen zu erzielen. Dem Trend zum Home-Office sowie zu immer kleineren mobilen Endgeräten (Laptop, Tablet etc.) wird diese Rechtsprechung nicht gerecht.

Lesen Sie außerdem folgende aktuelle Informationen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2016 und Mai 2016
  • Vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude kann für die AfA-Bemessungsgrundlage maßgebend sein
  • Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Eltern und unterhaltsberechtigtem Kind
  • Keine betriebliche Übung bei der Vergütung von Raucherpausen
  • Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen
  • Häusliches Arbeitszimmer: Kein Abzug bei gemischt genutzten Räumen
  • Vorsteuerabzug: Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen
  • Verzicht auf Umsatzsteuerfreiheit einer Grundstückslieferung muss im ursprünglichen Notarvertrag erklärt werden
  • Anforderung an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung hinsichtlich Leistungsbezeichnung und Lieferdatum
  • Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai 2015
  • Hinzuschätzung von Speiseumsätzen anhand der Getränkeumsätze zulässig
  • Eltern einer minderjährig Verstorbenen haben Anspruch auf Zugang zu deren Facebook-Account

Zu den Details siehe Download als pdf