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Blitzlicht April 2015

  • 23. März 2015

Steuerzahler dürfen sich nicht darauf verlassen, dass Ihnen das Finanzamt vor Jahren erlassen hat, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Ändern sich die Gesetze oder die Einkommensverhältnisse gravierend müssen sie eventuell wieder eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

Betriebsinhaber, die nur für einen Auftraggeber tätig sind und für ihre regelmäßigen Fahrten dorthin einen Pkw nutzen, werden nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs gegenüber anderen Steuerzahlern benachteiligt. Ob die Finanzverwaltung dies auch so sieht, bleibt abzuwarten.

Lesen Sie außerdem im aktuellen Blitzlicht:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April und Mai 2015
  • Zinsanteile in Kaufpreisraten bei Grundstücksverkäufen
  • Balkon-Raucher müssen auf Nachbarn Rücksicht nehmen
  • Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit „Hartz-IV“-Empfängern
  • Kein Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs wegen Krankheit am Jahresende
  • Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung
  • Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften
  • Keine Verlängerung des Zeitraums „kurze Zeit“ bei Zahlung der Umsatzsteuer
  • Durch Wechsel im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar
  • Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen
  • Umsätze aus stundenweiser Vermietung von Hotelzimmern unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
  • Kein Vertrauensschutz auf frühere Befreiung von der Pflicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes
  • Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung als Handwerkerleistung

Zu den Details: Download als PDF