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Blitzlicht April 2018

  • 27. März 2018

Eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsstätte in etwa einer Stunde aufsuchen kann. Dies hat der BFH entschieden und damit Aufwendungen für eine Zweitwohnung, von der aus die Arbeitsstätte besser und schneller erreicht werden kann, nicht als abzugsfähige Werbungskosten anerkannt. Neben der Fahrzeit kommt es auf die weiteren Umstände des Einzelfalls an.

Der Zeitpunkt, zu dem eine Ausbildung beendet wird, hat Auswirkungen auf das Kindergeld, das für ein Kind in der Berufsausbildung gewährt wird. Ist das Ende der Ausbildung durch eine Rechtsvorschrift geregelt, endet der Bezug des Kindergelds mit diesem Termin, so der BFH. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass die Ausbildung mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse endet.

Unangemessene Kosten für die Anschaffung von Luxus-Pkw mindern nicht den steuerlichen Gewinn. Insoweit muss das Finanzamt nach einer Entscheidung des BFH eine Ansparabschreibung nicht anerkennen.

Lesen Sie im Blitzlicht April 2018:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2018 und Mai 2018
  • Keine Ansparabschreibung für Luxus-Pkw
  • Keine Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft wegen sachlicher Unbilligkeit bei verzögerter Eintragung im Handelsregister
  • Betriebsausgabenabzug von Zahlungen des Franchisenehmers für Werbeleistungen
  • Besteuerung der unentgeltlichen Überlassung eines Dienstwagens an Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Höhe der Weihnachtsgratifikation bei einseitigem Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers
  • Änderungskündigung bei Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes
  • Ende der Berufsausbildung bei gesetzlich festgelegter Ausbildungszeit
  • Steuerbefreiung von Umsätzen aus notärztlicher Betreuung diverser Veranstaltungen
  • Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke
  • Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahestehende Personen
  • Aufteilung von Werbungskosten bei Dauertestamentsvollstreckung
  • Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am Beschäftigungsort
  • Prämien der gesetzlichen Krankenkassen wegen Selbstbehalt mindern die abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge

Das Blitzlicht April 2018 können hier als pdf lesen und herunterladen.