Immer auf dem Laufenden: Aktuelle Informationen zu Recht, Wirtschaft und Steuern und unsere Corona-Maßnahmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat für Klarheit bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gesorgt. Es entschied, dass die Verschonungsregeln im Erbschaftssteuergesetz für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Gesetzgeber hat nun bis zum 30. Juni 2016 Zeit für eine gesetzliche Neuregelung.
Am 01. Januar 2015 sollen die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ in Kraft treten und damit die bisherigen Regelungen ablösen. Wie Software bis zum 31.12.2014 umgestellt werden soll, hat das Bundesministerium der Finanzen leider nicht mitgeteilt.
Folgende weitere Informationen finden Sie in diesem Blitzlicht:
Zu den Details: Download als PDF