Immer auf dem Laufenden: Aktuelle Informationen zu Recht, Wirtschaft und Steuern und unsere Corona-Maßnahmen.
Da vor allem bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Verluste geltend gemacht werden hat der Gesetzgeber insoweit den Abzug der Verluste immer weiter eingeschränkt. Probleme ergeben sich insbesondere dann, wenn in der Verlustphase die Absicht zu erkennen ist, dass eine Veräußerung geplant ist.
Die Unterbringung in einem Seniorenheim hat erheblich Aufwendungen zur Folge. Solche Aufwendungen mindern das Einkommen im Rahmen der Absetzbarkeit außergewöhnlicher Belastungen. Was Sie tun können sollten Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin abstimmen.
In der Juli-Ausgabe des Blitzlichts finden Sie außerdem:
Zu den Details: Download als PDF