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Aufwendungen für ein Studium als Erstausbildung oder für eine erste Berufsausbildung sind weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben. Dies gilt zumindest dann, wenn Studium oder erste Berufsausbildung nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Die Aufwendungen können nur bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Die SEPA-Umstellung verzögert sich. Da die Migration bei Überweisungen und Lastschriften noch nicht weit genug fortgeschritten ist, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, hat die EU-Kommission einen zusätzlichen Übergangszeitraum von sechs Monaten für Zahlungsdienstnutzer vorgeschlagen, die noch nicht migriert sind. Zwar bleibt die Frist für die Umstellung der 1. Februar 2014. Zahlungen können aber noch bis zum 01. August 2014 in einem anderen als dem SEPA-Format akzeptiert werden.
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