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Ein Studium, das eine Berufstätigkeit voraussetzt, ist nicht zwingend Teil einer einheitlichen Erstausbildung. Wird dieses Studium als Zweitausbildung angesehen kann der Anspruch der Eltern auf Kindergeld entfallen. Dies hat nun der Bundesfinanzhof entschieden.
In einer weiteren Entscheidung urteilte der Bundesfinanzhof, dass das sogenannte Differenzkindergeld kind- und nicht familienbezogen zu berechnen ist. Für eine familienbezogene Verrechnung fehle eine gesetzliche Grundlage. Differenzkindergeld ist der Betrag, um den das deutsche Kindergeld gekürzt wird, wenn im Ausland vergleichbare Leistungen gewährt werden, etwa weil ein Elternteil im Ausland arbeitet.
Wird ein häusliches Arbeitszimmer steuerrechtlich anerkannt, so gilt dies nicht für Nebenräume, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem erheblichen Teil privat genutzt werden, wie Flur, Küche, Bad. Aufwendungen für diese Nebenräume können nicht als Betriebs- oder Werbungskosten abgesetzt werden.
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