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Der Wert der privaten Nutzung eines Dienstwagens wird regelmäßig mit der 1%-Regelung ermittelt. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kann unterjährig nicht von der 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechselt werden, wenn es sich um dasselbe Kfz handelt.
Diese weiteren aktuellen Informationen hält das Blitzlicht September 2014 bereit:
Zu den Details: Download als PDF