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Blitzlicht September 2014

  • 2. September 2014

Der Wert der privaten Nutzung eines Dienstwagens wird regelmäßig mit der 1%-Regelung ermittelt. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kann unterjährig nicht von der 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechselt werden, wenn es sich um dasselbe Kfz handelt.

Diese weiteren aktuellen Informationen hält das Blitzlicht September 2014 bereit:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2014
  • Investitionsabzugsbetrag bei Nutzung des Wirtschaftsguts im eigenen landwirtschaftlichen und eigenen Lohnunternehmen
  • Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: Erleichterungen für Kapitalgesellschaften
  • Zeitpunkt des Abzugs der Einfuhrumsatzsteuer
  • Zeitliche Grenze des Verzichts oder der Rücknahme des Verzichts auf umsatzsteuerliche Steuerbefreiungen
  • Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden nach dem Umsatzschlüssel bei erheblichen Unterschieden in der Ausstattung
  • Wechsel zur Fahrtenbuchmethode
  • Zur Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
  • Auswärtige Großbaustelle als regelmäßige Arbeitsstätte
  • Anhörung zu Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen: Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat die konkreten Fehlzeiten anzugeben
  • Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags beim Unterhalt
  • Online-Versicherungsvermittlung eines Handelsunternehmens erlaubnispflichtig

Zu den Details: Download als PDF