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Blitzlicht November 2019

  • 27. Oktober 2019

Gesellschaften, die ihren Jahresabschluss veröffentlichen müssen, wie die GmbH oder die GmbH & Co. KG, tun gut daran die hierfür geltenden Fristen zu beachten. So ist der Jahresabschluss 2018 bis zum Ende des Jahres 2019 zu veröffentlichen. Ansonsten wird eine Mahngebühr festgesetzt.

Freiberufler:innen unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Beschäftigen sie allerdings fachlich vorgebildete Arbeitskräfte, müssen sie weiterhin leitend und eigenverantwortlich tätig sein. Jeder einzelne Auftrag muss ihnen zuzurechnen und als ihre Leistung zu erkennen sein. Gibt ein Freiberufler der Tätigkeit nicht den Stempel seiner Persönlichkeit, können die Einkünfte als gewerblich anzusehen sein und der Gewerbesteuer unterliegen.

Viele Unternehmen planen derzeit wieder ihre Weihnachtsfeier. Diese können, alle Jahre wieder, als Betriebsveranstaltungen für Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei ausgerichtet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betriebsveranstaltung einen gesellschaftlichen Charakter hat, allen Angehörigen des Unternehmens oder einer Organisationseinheit (etwa einer Abteilung) offen steht und pro Mitarbeiter:in nicht mehr als 110 Euro kostet. Zudem ist die Anzahl der unversteuerten Betriebsveranstaltungen auf zwei pro Jahr begrenzt.

Lesen Sie im aktuellen Blitzlicht mehr hierzu sowie zu diesen Themen

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung November 2019 und Dezember 2019
  • Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags muss nicht beziffert werden
  • Zweitwohnungsmiete nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Werbungskosten
  • Antragsfrist für Teileinkünfteverfahren bei nachträglich festgestellter verdeckter Gewinnausschüttung
  • Jahresabschluss 2018 muss bis zum Jahresende 2019 veröffentlicht werden
  • Freiberuflichkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs
  • Mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen
  • Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung
  • Zum Beweiswert eines „Freistempler“ Aufdrucks mit Datumsanzeige
  • Umsatzsteuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen
  • Betriebsveranstaltungen aus Steuersicht

Das Blitzlicht November 2019 können Sie hier lesen und als pdf herunterladen.