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Sachbezüge an Arbeitnehmer sind bis zu € 44,- im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber was ist, wenn diese Sachprämien bei einem Unternehmer bestellt werden, der zu dem Warenwert eine Versand- und Handlungspauschale berechnet? Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs gehören diese Pauschalen nicht zum Endpreis, mit dem der Sachbezug zu bewerten ist. Die ganze Entscheidung finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Blitzlichts.
Die Buchung von EC-Kartenumsätzen in der Kassenführung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beschäftigt: Werden Gesamtumsätze in einem ersten Schritt inklusive der EC-Kartenumsätze im Kassenbuch aufgezeichnet und in einem zweiten Schritt ausgetragen und separiert, geht das BMF von einem formellen Mangel der Buchführung aus. Dieser soll jedoch bei der Gewichtung im Hinblick darauf, ob die Buchführung zu verwerfen ist, unter bestimmten Voraussetzungen nicht berücksichtigt werden. Die Details finden Sie im aktuellen Blitzlicht.
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Das Blitzlicht November 2018 können Sie hier als pdf lesen und herunterladen.