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Blitzlicht November 2017

  • 22. Oktober 2017

Alle Jahre wieder… Noch rund zwei Monate, dann ist Weihnachten. Viele Firmen veranstalten in den Wochen vorher betriebseigene Weihnachtsfeiern. Was Sie über die Aufwendungen hierfür wissen müssen erfahren Sie im aktuellen Blitzlicht (unter „Arbeitgeber/Arbeitnehmer“).

Gemeinnützige Vereine müssen Spenden nicht von dem eigens dafür eingerichteten Konto ausgeben. Sie können hierfür auch ein anderes Konto nutzen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden. In dem zugrundeliegenden Fall war das Finanzamt davon ausgegangen, dass die Mittelverwendungfrist nicht eingehalten worden sei. Der BFH gab jedoch dem Verein Recht. Die Mittelverwendungsfrist beträgt für alle ab dem 1. Januar 2012 vereinnahmten Spenden zwei Jahre (siehe im aktuellen Blitzlicht unter „Vereine“).

Der behindertengerechte Umbau eines Hauses kann unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Die Aufwendungen können aber nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die angefallen sind und nicht auf mehrere Jahre verteilt werden (siehe im aktuellen Blitzlicht unter „Einkommensteuer“).

Lesen Sie außerdem im vorletzten Blitzlicht des Jahres 2017

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung November 2017 und Dezember 2017
  • Kein Gestaltungsmissbrauch bei Nießbrauch an vermietetem Grundstück zugunsten des studierenden Kinds
  • Mietvertragliche Pflicht zur Gartenpflege umfasst nur einfache Arbeiten
  • Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen
  • Mittelverwendung gemeinnütziger Vereine von jedem Vereins Bankkonto möglich
  • Keine Rückwirkung der Rechnungsberichtigung beim unrichtigen Steuerausweis
  • Keine Verteilung außergewöhnlicher Belastungen aus Billigkeitsgründen
  • Jahresabschluss 2016 muss bis zum Jahresende 2017 veröffentlicht werden
  • Auch Geldeinwurfautomaten müssen kassensturzfähig sein
  • Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Einnahmenüberschussrechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse
  • Airlines dürfen keine Sondergebühr bei Stornierung einer Flugbuchung verlangen

Die ganze Ausgabe finden Sie hier zum Download