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Ab dem 1. Januar 2016 verlieren unbefristet erteilte Freistellungsaufträge ihre Wirksamkeit, die ohne steuerliche Identifikationsnummer erteilt wurden. Daher sollte dem jeweiligen Institut rechtzeitig vor Beginn des Jahres 2016 die Identifikationsnummer mitgeteilt werden. Es ist nicht notwendig, einen neuen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Die steuerliche Identifikationsnummer ist auch für den Bezug von Kindergeld wichtig. Damit es auch nach dem 1. Januar 2016 ohne Unterbrechung ausgezahlt wird sollten der zuständigen Familienkasse die eigene Identifikationsnummern und die der Kinder vorliegen.
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