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Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder daneben eigenes Kapitalvermögen verwalten, können auf Antrag eine erweitere Kürzung bei der Gewerbesteuer in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für eine grundstücksverwaltende Gesellschaft, die nur Kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegt. Voraussetzung ist insoweit, dass sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler sind regelmäßig sozialversicherungsfrei; Unternehmen können also Abgaben sparen, wenn sie in der Ferienzeit Schüler beschäftigen. Die Dauer des Aushilfsjobs darf aber einen bestimmten Zeitraum nicht überschreiten: Bei mindestens fünf Arbeitstagen in der Woche darf der Ferienjob drei Monate lang ausgeübt werden. Liegt die Arbeitswoche unter fünf Tage dürfen 70 Arbeitstage nicht überschritten werden.
Ficht jemand noch zu Lebzeiten seine Einkommenssteuerbescheide an und werden diese daraufhin von der Vollziehung ausgesetzt und sind zum Zeitpunkt des Todes des Steuerpflichtigen nicht nicht bestandskräftig, können die Erben dennoch die Einkommenssteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist in diesem Fall unerheblich, ob die Steuer im Erbfall bereits festgesetzt war oder nicht. Entscheidend sei, so die Richter, dass sie im Zeitpunkt des Todes eine wirtschaftliche Belastung dargestellt haben.
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Das Blitzlicht des Monats Juni 2019 können Sie hier als pdf lesen und herunterladen.