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Viele Schüler nutzen die Ferien, um durch Ferienjobs ihr Taschengeld aufzubessern. Diese Ferienjobs sind in vielen Fällen sozialversicherungsfrei.
Eigentümer unbebauter Grundstücke können gegebenenfalls Werbungskosten geltend machen, wenn sie planen, Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung zu erzielen. Hierfür sollten entsprechende Beweise, wie zum Beispiel Baupläne oder Architektenverträge, vorgehalten werden.
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern verbilligte Parkplätze überlassen, sollten daran denken, dass dies als entgeltliche Leistung anzusehen ist, die der Umsatzbesteuerung unterliegt.
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