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Blitzlicht Juni 2016

  • 5. Juni 2016

Viele Schüler nutzen die Ferien, um durch Ferienjobs ihr Taschengeld aufzubessern. Diese Ferienjobs sind in vielen Fällen sozialversicherungsfrei.

Eigentümer unbebauter Grundstücke können gegebenenfalls Werbungskosten geltend machen, wenn sie planen, Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung zu erzielen. Hierfür sollten entsprechende Beweise, wie zum Beispiel Baupläne oder Architektenverträge, vorgehalten werden.

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern verbilligte Parkplätze überlassen, sollten daran denken, dass dies als entgeltliche Leistung anzusehen ist, die der Umsatzbesteuerung unterliegt.

Lesen Sie diese und weitere Informationen im aktuellen Blitzlicht:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juni 2016 und Juli 2016
  • Vorsteuerabzugsberechtigung für eine geschäftsführende Holding
  • Zahlungen einer privaten Rentenversicherung über die vertragliche Laufzeit hinaus sind zu versteuern
  • Elterngeld mindert als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähige Unterhaltsaufwendungen in voller Höhe
  • Das Hausrecht bei einer vermieteten Wohnung steht ausschließlich dem Mieter zu
  • Werbungskostenabzug auch bei langfristig unbebauten Grundstücken möglich
  • Abfindungen können auch bei Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen steuerbegünstigt sein
  • Bildung eines Arbeitszeitkontos für Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH nicht möglich
  • Verbilligte Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer ist umsatzsteuerpflichtig
  • Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei
  • Keine Verjährung von Steueransprüchen am Wochenende
  • Voraussetzungen für die Änderung eines einmal ausgeübten Wahlrechts in einer Steuererklärung
  • Gesetzentwurf soll Manipulation von Registrierkassen verhindern
  • Widerruf von Fernabsatzverträgen

Zu den Details siehe Download als pdf