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Blitzlicht Juli 2018

  • 23. Juni 2018

Beiträge für die private Krankenversicherungen sind als Sonderausgaben abziehbar, soweit sie für Vertragsleistungen gezahlt werden, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Dies gilt auch, wenn diese Beiträge geringer sind als der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies hat der BFH entschieden.

Bei ungeklärten Zahlungseingängen auf dem Konto eines Steuerpflichtigen kann die Finanzbehörde den Schluss ziehen, dass es sich um unversteuerte Einnahmen handelt. Die Finanzverwaltung hat die Besteuerungsgrundlagen insoweit zu schätzen, so das Finanzgericht München.

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für Steuerschulden der GmbH, wenn und soweit die Steuern als Folge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung seiner Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder bezahlt werden. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.

Lesen Sie in der Ausgabe Juli 2018 des Blitzlichts

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli 2018 und August 2018
  • Pauschalierung der Einkommensteuer für betriebliche Zuwendungen
  • Entschädigung für entgangene Einnahmen und steuerfreier Schadensersatz
  • Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sind abziehbar
  • Verwalter muss Hausgeldansprüche bei Zwangsversteigerung anmelden
  • Forderung auf Schadensersatz bei beschädigter Mietwohnung auch ohne vorherige Fristsetzung des Vermieters möglich
  • Befreiung von der Erbschaftsteuer bei Erwerb eines Familienheims setzt zivilrechtliches Eigentum voraus
  • Zuschätzungen bei nicht nachvollziehbaren Zahlungseingängen
  • Zulässigkeit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags im Gesamthandsvermögen bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen
  • Reiseveranstalter können sich beim Bezug von Reisevorleistungen auf das Unionsrecht berufen
  •  Vereinssatzung muss Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit beinhalten
  • Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH wegen mangelnder Organisation und Überwachung
  • Werkvertragsrecht: Schadensersatz kann nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen werden

Sie können das gesamte Blitzlicht hier als pdf lesen und herunterladen.