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Besuchen Pflegeeltern medizinische Seminare, um heilungsfördernd unter anderem mit frühkindlichen Traumata ihrer Pflegekinder umzugehen, können sie die Kosten hierfür als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Ebenso wie Krankheitskosten, etwa für die Behandlung durch Ärzte und Heilpraktiker, Kosten für Operationen, Zahnbehandlung und Zahnersatz, kann die Einkommensteuer gegebenenfalls auf Antrag ermäßigt werden.
Tätigkeiten können steuerlich berücksichtigt werden, wenn damit auf Dauer ein steuerpflichtiger Gewinn erwirtschaftet werden soll. Ansonsten geht das Finanzamt von Liebhaberei aus, mit der Folge, dass etwaige Verluste nicht steuerlich anerkannt werden. Beruhen die Verluste aber nicht auf persönlichen Gründen, kann auch bei prognostizierten dauernden Verlusten eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.
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