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Blitzlicht Juli 2014

  • 2. Juli 2014

Da vor allem bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Verluste geltend gemacht werden hat der Gesetzgeber insoweit den Abzug der Verluste immer weiter eingeschränkt. Probleme ergeben sich insbesondere dann, wenn in der Verlustphase die Absicht zu erkennen ist, dass eine Veräußerung geplant ist.

Die Unterbringung in einem Seniorenheim hat erheblich Aufwendungen zur Folge. Solche Aufwendungen mindern das Einkommen im Rahmen der Absetzbarkeit außergewöhnlicher Belastungen. Was Sie tun können sollten Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin abstimmen.

In der Juli-Ausgabe des Blitzlichts finden Sie außerdem:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli und August 2014
  • Vorzeitige Kapitalabfindung der Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers kann verdeckte Gewinnausschüttung sein
  • Zahlung einer Pension neben Geschäftsführergehalt ist ohne Anrechnung verdeckte Gewinnausschüttung
  • Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
  • Nachträgliche Schuldzinsen nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht
  • Berichtigung zu hoch vorgenommener AfA bei Gebäuden
  • Mietvertraglich vereinbarte Indexmiete steht einer Wohnungsmodernisierung nicht entgegen
  • Aufwendungen für die Unterbringung im Seniorenstift als außergewöhnliche Belastung
  • Fortgeltung des Schwerbehindertenausweises
  • Geldwerter Vorteil für Privatnutzung bei Überlassung eines Dienstwagens
  • Entnahme eines PKW aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen Bereich mit anschließender Beförderung in ein Drittland
  • Kein Vorsteuerabzug für empfangene Leistungen bei Kenntnis über betrügerisches Verhalten des Leistenden

Zu den Details: Download als PDF