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Blitzlicht Januar 2018

  • 30. Dezember 2017

Zum 1. Januar 2018 treten Änderungen des Mutterschutzgesetzes in Kraft. Unter anderem wird der geschützte Personenkreis erweitert. Es gibt neue Pflichten des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz für Mütter. Außerdem gelten Änderungen beim Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit. Bereits seit dem 30. Mai 2017 haben Mütter von Kindern mit Behinderung Anspruch auf vier Wochen längeren Mutterschutz. Ebenfalls mit Wirkung zum 30. Mai 2017 war ein Kündigungsschutz für Frauen eingeführt worden, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.

Neuerungen gibt es auch bei Sanierungsgewinnen: Für Schulden, die ganz oder teilweise nach dem 8. Februar 2017 erlassen wurden, können Steuerbefreiungen beantragt werden. Die zugrunde liegenden Bestimmungen stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die EU-Kommission. Die Neuregelung war notwendig geworden, weil der Bundesfinanzhof zuvor den sog. Sanierungserlass des Bundesministeriums für Finanzen aus dem März 2003 wegen dessen Unzuständigkeit gekippt hatte. Eine entsprechende Regelung hätte nur der Gesetzgeber treffen können.

Setzt ein Gesellschafter-Geschäfsführer sein Dienstverhältnis trotz Pension fort, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Diese ungewünschte Steuerfolge lässt sich durch die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses vermeiden.

Lesen Sie außerdem im ersten Blitzlicht des neuen Jahre

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar 2018 und Februar 2018
  • Änderungen des Mutterschutzgesetzes zum 1. Januar 2018
  • Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1. Januar 2018
  • Freie Verpflegung als Sachbezug ab 1. Januar 2018
  • Keine Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf Altfälle
  • Pensionszahlungen einer GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer bei Fortführung des Dienstverhältnisses
  • Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2018 beantragen
  • Meldungen zum und Einsichtnahme in das Transparenzregister

Das ganze Blitzlicht können Sie hier herunterladen.