Immer auf dem Laufenden: Aktuelle Informationen zu Recht, Wirtschaft und Steuern und unsere Corona-Maßnahmen.
Seit Beginn des Jahres sind Job-Tickets steuerfrei: Für Zuschüsse und Sachbezüge des Arbeitgebers für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel müssen seit dem 1.1.2019 keine Steuern mehr gezahlt werden. Dies gilt sowohl für die Fahrt zur Arbeit, als auch für private Fahrten. Voraussetzung ist, dass das Job-Ticket (bzw. der Zuschuss/der Sachbezug) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Durch die Steuerbefreiung soll es attraktiver werden, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen.
Fehlen Programmierprotokolle eines PC-Kassensystems, das alle Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichnet, berechtigt dieses Fehlen dazu, Umsätze hinzu zu schätzen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Kassen manipuliert wurden. Weiteres Indiz für eine nicht ordnungsgemäße Kassenführung ist, wenn Überwachungsvideos in den Betriebsräumen zeigen, dass nicht alle Bezahlvorgänge im Kassensystem erfasst wurden. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.
Beim Abschluss von Neuverträgen der betrieblichen Altersvorsorge ist seit dem 1.1.2019 ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % zu leisten, wenn sich Arbeitgeber aus der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Für Altverträge greift der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss erst ab 2022.
Lesen Sie außerdem im aktuellen Blitzlicht:
Das aktuelle Blitzlicht können Sie hier hier lesen und als pdf herunterladen.