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Blitzlicht Dezember 2019

  • 1. Dezember 2019

Unbelegte Brötchen und ein Getränk aus dem Heißgetränkeautomaten sind kein Frühstück, auch nicht aus einkommenssteuerrechtlicher Perspektive. Stellt der Arbeitgeber beides seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an jedem Arbeitstag kostenlos und zum jederzeitigen Verzehr zur Verfügung, handelt es sich nicht um einen steuerpflichtigen Sachbezug. Ohne Belag oder Brotaufstrich kann nicht von einer vollständigen Mahlzeit ausgegangen werden.

Wer seine Ehefrau oder seinen Ehemann auf beruflichen Reisen mitnimmt, kann die Reisekosten nicht immer als Betriebsausgaben geltend machen. Ob und wieweit Reisekosten steuerlich zu berücksichtigen sind, hängt davon ab, ob die Reise beruflich oder betrieblich veranlasst ist. Im Fall eines Steuerberaters, der eine Frau zu internationalen Kongressen mitgenommen und anschließend mit ihr noch ein paar Tage gemeinsamen Urlaub drangehängt hat, entschied das Finanzgericht Münster, dass die Aufwendungen für die begleitende Ehefrau nicht abzugsfähig seinen. Das Argument, sie haben ihn etwa durch Kontaktpflege zu Mandanten und Kollegen unterstützt, liess es nicht gelten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Ende des Jahres können verschiedene Buchführungsunterlagen vernichtet werden, etwa Aufzeichnungen oder Buchungsbelege aus dem Jahr 2009 und früher.

Lesen Sie im letzten Blitzlicht des Jahres 2019:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2019 und Januar 2020
  • Unfallversicherungsschutz am Probearbeitstag
  • Folgende Unterlagen können im Jahr 2020 vernichtet werden
  • Überprüfung der Gesellschafter Geschäftsführerbezüge einer GmbH
  • Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Nebeneinander von Pensionszahlungen und Geschäftsführervergütung
  • Unbelegte Brötchen mit Kaffee sind kein Frühstück
  • Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft
  • Kein Betriebsausgabenabzug für Reisekosten der den Steuerpflichtigen begleitenden Ehefrau
  • Keine erweiterte Grundbesitzkürzung des Gewerbeertrags bei Überlassung von Betriebsvorrichtungen
  • Steuerliche Gestaltung des Schuldzinsenabzugs beim Erwerb einer gemischt genutzten Immobilie
  • Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
  • Umsatzsteuerpflicht von Fahrschulunterricht

Die Dezember-Ausgabe des Blitzlichts können Sie hier als pdf lesen und herunterladen.