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Blitzlicht Dezember 2015

  • 21. November 2015

Ein Arbeitnehmer, der mit einer höherwertigen Vertretungstätigkeit betraut ist, hat einen Anspruch auf entsprechende höherwertige Vergütung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall entschieden, in dem ein Mitarbeiter vorübergehend die Aufgaben des stellvertretenden Abteilungsleiters eines Ministeriums übernommen hatte.

Bei verbilligter Vermietung sollten die Mietverträge noch vor dem 01.01.2016 daraufhin geprüft werden, ob sie den üblichen Konditionen entsprechen. Die Grenze beträgt 66 % der ortsüblichen Marktmiete.

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  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2015 und Januar 2016
  • Anspruch eines Arbeitnehmers auf Mehrvergütung wegen höhenwertiger Vertretungstätigkeit
  • Besprochene Kassetten und Excel-Tabellen sind kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
  • Betriebsaufspaltung auch bei Vermietung an vermögensverwaltende GmbH
  • Verdeckte Gewinnausschüttung durch endgehaltsabhängige Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen
  • Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge vor dem 1.1.2016
  • Vereinbarungsgemäße Zahlung einer Pension neben einem laufenden Gehalt führt bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer verdeckten Gewinnausschüttung
  • Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen in der Verbraucherinsolvenz des Mieters
  • Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2016 bei verbilligter Vermietung
  • Keine Mehrwertsteuerbefreiung bei Gestellung von qualifizierten Pflegekräften durch ein Zeitarbeitsunternehmen
  • Kein Vorsteuerabzug, wenn in der zu Grunde liegenden Rechnung lediglich Scheinsitz des Leistenden angegeben ist
  • Umsatzsteuerbarkeit von Verkäufen bei eBay
  • Unrichtige Absenderangabe in CMR-Frachtbrief führt zur Umsatzsteuerpflicht einer innergemeinschaftlichen Lieferung

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